Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: individuell und kostenfrei bei Anspruch
Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) können gemäß § 40 Absatz 2 SGB XI einen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel haben. Die Kosten hierfür können, je nach individuellem Bedarf, bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 42,00 Euro durch die Pflegekasse übernommen werden. Wir beraten Sie gerne persönlich zur Antragstellung und zur bedarfsgerechten Auswahl geeigneter Produkte.
Die Pflegehilfsmittel werden nach individueller Bedarfsermittlung im persönlichen Kontakt mit unseren Klientinnen und Klienten bereitgestellt. Eine Übergabe erfolgt durch unser geschultes Pflegepersonal zu Beginn des jeweiligen Monats - ausschließlich nach festgestelltem Bedarf.
Unsere Boxen:
Pflegebox 1
Bettschutzeinlagen (Einweg)
Einmalhandschuhe
Flächendesinfektion
Pflegebox 2
2x Einmalhandschuhe
Händedesinfektion
Flächendesinfektion
Pflegebox 3
25x Bettschutzeinlagen
Händedesinfektion
Flächendesinfektion
Pflegebox 4
2x Einmalhandschuhe
Flächendesinfektion
100 Mundschutz
Pflegebox 5
50x Mundschutz
2 x Händedesinfektion
Einmalhandschuhe
Flächendesinfektion
Pflegebox 6
5x FFP2- Masken
Flächendesinfektion
Einmalhandschuhe
100x Schutzschürzen zum Einmalgebrauch
Pflegebox 7
20x FFP2 Masken
Händedesinfektion
Flächendesinfektion
Pflegebox 8
individuell zusammengestellte Box
Produkte im Überblick:
- Händedesinfektionsmittel
- Händedesinfektionstücher
- Flächendesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionstücher
- Einmalhandschuhe Nitril S/M/L/XL
- saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
- Fingerlinge
- Mundschutz
- Schutzschürzen zum Einmalgebrauch
- Schutzschürzen wieder verwendbar
- Bettschutzeinlagen wiederverwendbar
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